Welche unserer Produkte sind von der Entwaldungsverordnung betroffen?
Identifizieren Sie alle Produkte in unserem Sortiment, die Materialien oder Komponenten enthalten, die von der Entwaldungsverordnung betroffen sein könnten. Dazu gehören insbesondere Produkte, die Holz, Papier oder andere pflanzliche Rohstoffe enthalten, deren Herkunft durch die Verordnung geregelt ist.
Kann bei allen betroffenen Produkten eine lückenlose Rückverfolgung der Herkunft aller Rohstoffe und die Verfügbarkeit aller erforderlicher Informationen und Daten, insbesondere auch von Geolokationsdaten gewährleistet werden?
Überprüfen Sie, ob für jedes betroffene Produkt eine vollständige Rückverfolgungskette existiert, die die Herkunft sämtlicher Rohstoffe dokumentiert. Dazu müssen alle erforderlichen Informationen und Daten bereitgestellt werden, einschließlich der Geolokationsdaten, die den Ursprung der Rohstoffe bestätigen.
Welche Rolle hat unser Unternehmen in Bezug auf relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse (Marktteilnehmer, Händler)?
Bestimmen Sie die spezifische Rolle unseres Unternehmens in der Lieferkette für relevante Rohstoffe oder Produkte, z. B. ob wir als Hersteller, Händler oder Importeur auftreten. Diese Rolle beeinflusst unsere Verpflichtungen gemäß der Entwaldungsverordnung.
„Inventur“ der Unternehmensprozesse: Welche Risikomanagementprozesse haben wir bereits entlang unserer Lieferketten etabliert? Welche weiteren Prozesse werden im Rahmen der Umsetzung änderungsbedürftig (zum Beispiel weitere Compliance-Prozesse)?
Führen Sie eine Bestandsaufnahme der bestehenden Risikomanagementprozesse entlang unserer Lieferketten durch. Ermitteln Sie, welche dieser Prozesse bereits implementiert sind und welche zusätzlich eingerichtet oder angepasst werden müssen, um den Anforderungen der Entwaldungsverordnung gerecht zu werden.
Welche Vertragsregelungen in Einkaufsverträgen müssen angepasst werden?
Analysieren Sie die bestehenden Einkaufsverträge und identifizieren Sie Regelungen, die geändert werden müssen, um die Anforderungen der Entwaldungsverordnung zu erfüllen. Dies könnte beispielsweise Klauseln zur Dokumentation der Rohstoffherkunft oder zur Einhaltung der Verordnung beinhalten.
Wie kann ich Schlüssellieferanten, auch im Ausland, frühzeitig über die neuen Anforderungen informieren?
Entwickeln Sie einen Kommunikationsplan, um alle relevanten Lieferanten, insbesondere internationale Partner, rechtzeitig über die neuen Anforderungen der Entwaldungsverordnung zu informieren. Dies kann durch offizielle Schreiben, Webinare oder persönliche Meetings erfolgen.
Habe ich alternative Bezugsmöglichkeiten, für den Fall, dass ein Lieferant die Anforderungen nicht erfüllt?
Überprüfen Sie, ob alternative Lieferanten oder Bezugsquellen vorhanden sind, die die Anforderungen der Entwaldungsverordnung erfüllen können, falls ein bestehender Lieferant die Compliance nicht gewährleisten kann.
Kann auf Erfahrungswerte von der Umsetzung anderer Risikomanagementprozesse entlang der Lieferketten zurückgegriffen werden? Gibt es inhaltliche Überschneidungen?
Erforschen Sie, ob es bewährte Verfahren oder Erfahrungswerte aus der Umsetzung anderer Risikomanagementprozesse gibt, die für die Entwaldungsverordnung relevant sind. Identifizieren Sie mögliche Überschneidungen oder Synergien, die für eine effiziente Umsetzung genutzt werden können.
Stehen genug Ressourcen zur Verfügung, um die neuen Pflichten zu erfüllen?
Bewerten Sie, ob die vorhandenen Ressourcen, einschließlich Personal und technologische Mittel, ausreichen, um die neuen Anforderungen der Entwaldungsverordnung zu erfüllen. Bei Bedarf planen Sie zusätzliche Ressourcen oder Budgetanpassungen ein.
Sind die Mitarbeitenden in der Lage, die Pflichten umzusetzen? Sind gegebenenfalls Workshops oder Schulungen zur Vertiefung der Kenntnisse notwendig?
Überprüfen Sie die Qualifikationen und das Wissen Ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf die neuen Anforderungen. Planen Sie Schulungen oder Workshops ein, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Umsetzung der Pflichten haben.
Welche technologischen Lösungen stehen bereit, um die Erfüllung der Pflichten zu ermöglichen oder zu vereinfachen?
Ermitteln Sie, welche technologischen Lösungen oder Softwaretools verfügbar sind, die die Einhaltung der Entwaldungsverordnung unterstützen können. Dies könnte Systeme zur Rückverfolgung der Rohstoffherkunft, Datenmanagementtools oder Compliance-Management-Plattformen umfassen.
Zeitschiene: Stichtag für die Entwaldungsfreiheit ist der 31.12.2020, Erfüllung der Sorgfaltspflichten ab dem 30.12.2024 bzw. 30.06.2025.
Stellen Sie sicher, dass alle Maßnahmen und Anpassungen in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Fristen umgesetzt werden. Der Stichtag für die Entwaldungsfreiheit ist der 31. Dezember 2020, während die Erfüllung der Sorgfaltspflichten spätestens ab dem 30. Dezember 2024 bzw. 30. Juni 2025 erforderlich ist.